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Allgemeine Geschäftsbedingungen High School Katalog
Liebe Eltern,
es ist unser Anliegen, dass Ihr Kind die beste Beratung und Vermittlung durch uns erhält. Ihnen möchten wir Sicherheit geben und bitten Sie daher, sich unsere Teilnahmebedingungen für das High School Programm aufmerksam durchzulesen.
Allgemeine Reisebedingungen der Do it! Sprachreisen
Einleitung
Die AGB der Do it! Sprachreisen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung Inhalt des Reisevertrages und beziehen sich auf High-School-Aufenthalte in einem anderen Staat (Gastland). Der Reisevertrag als Pauschalreisevertrag wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gem. §§ 651a – 651m BGB und den §§ 4 - 11 BGB-InfoV abgeschlossen.
Bei allen Buchungen über Internetseiten von Kooperationspartnern (das sind Seiten, die nicht von Do it! Sprachreisen betrieben werden) ist der Kooperationspartner lediglich Vermittler der notwendigen Informationen. Verantwortlich und Ansprechpartner für die von Do it! Sprachreisen veranstalteten Reisen ist ausschließlich Do it! Sprachenreisen e. K. Sabine Hammer.
Diese AGB gelten nicht, wenn und soweit sie ausgeschlossen wurden oder soweit individuelle Regelungen getroffen wurden. Sie gelten ferner dann nicht, wenn und soweit sie mit höherrangigem Recht unvereinbar sind oder auf den Reisevertrag anwendbare internationale Abkommen – auch anwendbare EU-Verordnungen unabdingbare Regelungen vorsehen oder für zusätzliche Fremdleistungen, die der Teilnehmer mit anderen Leistungsträgern vereinbart.
Der Vertrag wird mit dem Schüler als Teilnehmer geschlossen. Ist er minderjährig, ist der Vertrags-abschluss abhängig von der Genehmigung oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter.
Ist er volljährig, aber ohne Einkommen, haben die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten aufgrund ihrer Ausbildungsverpflichtung finanziell für das vereinbarte High School Programm einzustehen, wenn sie den Abschluss des Vertrages genehmigt haben.
1. Leistungsumfang
1.1. Die Leistungen von Do it! Sprachreisen High School ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des High-School-Katalogs sowie den Reiseunterlagen und der Reisebestätigung. Nebenabreden oder Sondervereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie in die Reisebestätigung aufgenommen sind oder schriftlich ergänzend vereinbart sind. Reisevermittler (z.B. Reisebüros, Betreiber von Internetseiten) und Leistungsträger (z.B. Gastfamilien, Schulen) sind nicht berechtigt, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen Do it! Sprachreisen abzugeben, die das Vertragsverhältnis ändern oder mit der Reisebeschreibung in Widerspruch stehen. Solche Regelungen werden nur wirksam, wenn sie durch Do it ! Sprachreisen ausdrücklich als Leistungsinhalt aufgenommen wurden oder werden.
1.2. Mit der Aufnahme des Schülers in das Programm verpflichtet sich Do it! Sprachreisen, so früh wie möglich, spätestens aber 14 Tage vor Reisebeginn
Name und Anschrift der Gastfamilie
Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners im Gastland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann,mitzuteilen.
Die von den Do it! Sprachreisen Leistungspartnern mit großer Sorgfalt ausgesuchten Gastfamilien sind in der Lage, integrationswillige Schüler angemessen zu betreuen.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1. Unter Verwendung des dem Reisekatalog beigefügten Formulars „Kurzbewerbung“ zusammen mit den Zeugniskopien der letzten 2 Schuljahre und einem aktuellen Passfoto meldet sich der Teilnehmer bei Do it! Sprachreisen an. Die Anmeldung ist unverbindlich.
2.2. Daraufhin erfolgt ein für den Teilnehmer unverbindliches Auswahl- und Beratungsgespräch – persönlich oder per Telefon.
2.3. Der Teilnehmer erhält nach Feststellung seiner Eignung ein schriftliches Angebot mit Reisedaten, Reisepreis und einer Frist, bis zu deren Ablauf Do it! Sprachreisen an das Angebot gebunden ist.
2.4. Der Teilnehmer nimmt das Angebot an, in dem er das von ihm unterzeichnete – bei Minderjährigen zusätzlich durch den/die gesetzlichen Vertreter – Angebot innerhalb der genannten Frist an Do it! Sprachreisen zurückschickt. Erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei Do it! Sprachreisen kommt der Vertrag zustande.
2.5. Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer die Bewerbungsunterlagen der Partnerorganisation bzw. der Schulbehörde für die ausgesuchte Region. Diese sind auszufüllen und werden nach Eingang von Do it! Sprachreichen unverzüglich zur Bearbeitung an die Partnerorganisation/Schulbehörde weitergeleitet. Hierfür fällt eine Registrierungsgebühr von 500 € an. Der Teilnehmer erkennt und - im Falle seiner Minderjährigkeit - die Eltern erkennen mit der Unterschrift die von der Partnerorganisation/Schulbehörde im Gastland vorgegebenen Regeln und gesetzliche Bestimmungen an und verpflichten sich, diese zu befolgen. Sollte wider Erwarten der Leistungspartner die Bewerbung ablehnen, gilt der Vertrag als aufgehoben. Die angefallene Registrierungsgebühr gem. Ziffer 3.1. wird jedoch nicht erstattet.
3. Zahlung
3.1. Rechnungsempfänger für das vereinbarte High School-Programm und zahlungsverpflichtet sind grundsätzlich die Eltern des Teilnehmers als gesetzliche Vertreter bzw. als Ausbildungsverpflichtete auch bei Volljährigkeit des Schülers. Die Rechnung wird gestellt nach Zustandekommen des Vertrages unter Vorlage des Sicherungsscheines gem. § 651 k BGB. Folgende Zahlungen werden fällig:
10 % des vereinbarten Gesamtentgeltes nach Erhalt der Schulbestätigung unter Anrechnung und Abzug der Registrierungsgebühr i.H.v. 500,00 €.
30 % des vereinbarten Gesamtentgeltes sechzehn Wochen vor Reiseantritt
60 % des vereinbarten Gesamtentgeltes sechs Wochen vor Reiseantritt, spätestens jedoch bei Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist Do it! Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern.
3.3. In der Anzahlung ist die jeweilige Registriergebühr enthalten.
3.4. Verlangt die Schule eine Anzahlung, die über die vorstehend genannten Prozentsätze hinausgeht, so ist der Teilnehmer auf entsprechende schriftliche Aufforderung hin verpflichtet, diese erhöhte Anzahlung zu leisten.
4. Preisänderungen
4.1. Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Zugang der Teilnahmebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Teilnehmer belastet werden, wenn zwischen Zugang der Annahmeerklärung und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur bis zum Ablauf des 21. Tages vor Reiseantritt zulässig und muss dem Teilnehmer gegenüber erklärt und begründet werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Erklärung beim Teilnehmer. Dies gilt auch bei einer Änderung der für die betreffenden Reise maßgeblichen Wechselkurse.
Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Teilnehmer mitgeteilt.
Für Preiserhöhungen der nicht zum Leistungsumfang von Do it! Sprachreisen gehörenden Fremdleistungen gelten die Vereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers-
4.2. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Do it! Sprachreisen ist in diesem Fall zur Rückerstattung der geleisteten und erstattbaren Zahlungen verpflichtet. Alternativ hat der Teilnehmer das Recht, die Teilnahme einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, sofern Do it! Sprachreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer anzubieten. In diesem Fall wird die Registrierungsgebühr angerechnet. Dieses Recht hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Erklärung von Do it! Sprachreisen über die Preiserhöhung geltend zu machen.
5. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung durch den Kunden bzw. durch den Reisenden, Leistungsverzicht
5.1. Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise durch Erklärung zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Do it! Sprachreisen hat gem. § 651i BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Statt die Rücktrittskosten konkret zu berechnen, kann Do it! Sprach-reisen eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die wie folgt berechnet wird:
10 % bei Rücktritt nach Vertragsabschluss
25 % bei Rücktritt nach Erhalt der Schulbestätigung und/oder der Gastfamilien und/oder bei 30 Tagen vor Reiseantritt
40 % bei Rücktritt weniger als 30 Tage vor Programmbeginn
des Reisepreises.
5.2. Bei Kündigung nach Reiseantritt oder Nichterscheinen ist Do it! Sprachreisen berechtigt, wenn die Kündigung weder von Do it! Sprachreisen zu vertreten noch auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, den Reisepreis zu verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen.
5.3. Wurde dem Teilnehmer bzw. den gesetzlichen Vertretern oder den Ausbildungsverpflichteten nicht bis spätestens 2 Wochen bei einem Gastschulaufenthalt von mehr als 3 Monaten weder seine Gastfamilie mit Anschrift benannt noch den Namen und die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann und wurde er auch nicht auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet, kann der Rücktritt vor Reisebeginn erklärt werden. In diesem Fall hat Do it ! Sprachreisen weder Anspruch auf den Reisepreis noch auf eine Entschädigung.
5.4. Der Teilnehmer kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt ist und die Fortsetzung der Reise dem Reisenden nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist allerdings erst dann zulässig, wenn Do it! und/oder der von ihr beauftragte und dem Kunden benannte Ansprechpartner dem Mangel innerhalb einer angemessen Frist nicht abgeholfen hat.
Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn die Mangelbehebung unmöglich oder vom Aufwand unvertretbar ist oder die Abhilfe durch Do it! oder ihre Beauftragten verweigert wird.
6. Beachtung der Pass –Visa – Gesundheits- und Zollbestimmungen und Rücksichtnahme auf fremde Sitten und Gebräuche
6.1. Do it! Sprachreisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reisen angeboten sind, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit). Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Teilnehmer die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
6.2 Jeder Teilnehmer muss im Besitz gültiger Ausweispapiere sein. Die Beschaffung und Bereithaltung der notwendigen Unterlagen fällt in seinen Verantwortungsbereich. Dies gilt ebenso für erforderliche Impfungen und die Beachtung der Zoll- und Devisenbestimmungen.
Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Teilnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sind, so kann der Rücktritt nicht kostenfrei erfolgen. Es gelten die Regelungen in Ziffer 7.1. entsprechend.
6.3. Der Teilnehmer hat die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Teilnehmern, Gastfamilien, im Schulablauf und hat die Gesetze des Gastlandes, seine Sitten und Gebräuche, Schul-, Studien- und Hausordnungen zu beachten.
7. Versicherung
Das Bestehen einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Auslandsschutz muss zur Teilnahme an dem Programm nachgewiesen werden. Wahlweise kann der Teilnehmer eine eigene Versicherung abschließen oder auch über Do it! Sprachreisen. Bei einigen Programmen muss ein bestimmtes Versicherungspaket abgeschlossen werden.
Es wird dringend eine Versicherung über Reiserücktrittskosten bei Buchung empfohlen, da eine solche Versicherung im Reisepreis nicht eingeschlossen ist.
8. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt steht jedem der Vertragspartner ein Kündigungsrecht zu, wenn das Ereignis unvorhersehbar war und zu einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung führt. § 651j BGB ist anzuwenden.
9. Rücktritt infolge Kündigung durch den Veranstalter
9.1. Do it! Sprachreisen ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn in wesentlichen Bestandteilen der Bewerbungsunterlagen (z. B. Schulnoten, Gesundheitszustand) schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden oder diese sich nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben.
9.2. Im Fall einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von Do it! Sprachreisen auf den Reisepreis in vollem Umfang erhalten. Do it! wird jedoch diejenigen Kosten sich anrechnen lassen, die infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart sind .
9.3. Do it! Sprachreisen kann den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung des Programms nachhaltig stört oder sich vertragswidrig (z. B. Gesetzesverstöße) verhält. Bei derartigen Verstößen muss der Teilnehmer die Schule und die Gastfamilie verlassen. Eventuelle Mehrkosten der Heimreise sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten/ Ausbildungsverpflichteten zu übernehmen. Eine Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgt nicht.
10. Gewährleistung und Verjährung
10.1.Do it! Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Do it! Sprachreisen schriftlich geltend zu machen.
10.2. Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- und/oder Gesundheitsschäden gerichtet sind oder auf ein grobes Verschulden von Do it! Sprachreisen gestützt werden, verjähren in drei Jahren, im übrigen verjähren Ansprüche in einem Jahr.
11. Haftung
11.1. Die Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern Do it! Sprachreisen bzw. die von ihr mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragte Organisation den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben.
11.2. Do it! Sprachreisen haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungsverhältnissen, die von ihr vermittelt wurden und als Fremdleistungen erkennbar vereinbart sind.
11.3 Do it! Sprachreisen haftet nicht für Schreib-, Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen Do it! Sprachreisen zur Anfechtung des Reisevertrages. Do it! Sprachreisen haftet nicht für Angaben in Programmausschreibungen Dritter, z. B. der Reisebüros auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Do it Sprachreisen hat Reisebüros nicht ermächtigt Zusicherungen im Namen und mit Wirkung für Do it! Sprachreisen abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den Angaben in Katalogen übereinstimmen, über die Reisebestätigung hinaus gehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer zur Abwicklung der Reise, zur Verfügung stellt oder die für den Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, werden zur Kundenbetreuung und Marktfor-schung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten verwendet werden. Sollten diese Informationen nicht erwünscht sein, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten von Do it! Sprachreisen unter der Anschrift:
Sabine Hammer e.K.
Mittelweg 143
20148 Hamburg
13. Schlussbestimmungen
13.1. Auf dieses Vertragsverhältnis und den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten von Do it! Sprachreisen gegen den Teilnehmer, seine gesetzlichen Vertreter / Ausbildungsverpflichtete ist deren Wohnsitz im Inland maßgebend. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder handelt er als Kaufmann oder ist er eine juristische Person, ist der Gerichtsstand von Do it! Sprachreisen - soweit zulässig vereinbar- Hamburg.
13.3. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am ehesten und angemessen entspricht.
13.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksamer Bestandteil des Reisevertrages.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sommercamp und SprachkurseMittler /Reisebüros
Bei allen Anmeldungen/Buchungen über Internetseiten von Kooperationspartnern (das sind Seiten, die nicht von Do it! Sprachreisen betrieben werden) ist der Kooperationspartner lediglich Vermittler der notwendigen Informationen. Verantwortlich und Ansprechpartner für die von uns veranstalteten Reisen ist ausschließlich Do it! Sprachreisen e.K., Inh. Sabine Hammer.
1. Unsere Leistungen
Unsere Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie den Reiseunterlagen. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder Sonderwünsche werden, wenn möglich, in die Anmeldebestätigung aufgenommen.
2. Anmeldung und Bestätigung
Mit der Übersendung der Anmeldebestätigung und dem Sicherungsschein gemäß § 651k BGB durch Do it! Sprachreisen wird die von Ihnen übersandte Anmeldung verbindlich. Dies gilt auch für dritte Personen, die von Ihnen angemeldet wurden.
3. Zahlung und Reiseunterlagen
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung und dem Sicherungsschein gem. § 651K BGB wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, jedoch nicht mehr als € 250, fällig. Der Restbetrag ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei der Vermittlung eines Fluges kann es sein, dass das Ticket sofort oder bis zu einem bestimmten Termin ausgestellt werden muss. In diesem Fall ist die Entrichtung des vollen Flugpreises vor Ticketausstellung notwendig. Es gelten hier die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaften. Die Reiseunterlagen werden nach Begleichung des kompletten Reisepreises versandt, in der Regel jedoch nicht früher als 2 Wochen vor Reiseantritt.
Zahlung mit Kreditkarte Visa und Mastercard werden akzeptiert mit einem Aufschlag von 2%.
4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Teilnehmer muss im Besitz gültiger Ausweispapiere sein und ist für die Beachtung der Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Do it! Sprachreisen informiert Sie mit der Anmeldebestätigung über die erforderlichen Dokumente.
5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden; Ersatzperson
Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Do it! Sprachreisen hat laut § 651i BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Statt die Rücktrittskosten konkret zu berechnen, kann Do it! Sprachreisen eine Pauschale verlangen, die wie folgt berechnet wird:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 15% bis 22 Tage vor Reiseantritt 20% bis 15 Tage vor Reiseantritt 30% bis 07 Tage vor Reiseantritt 55% ab 06 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.
Bei Kündigung nach Reiseantritt oder Nichterscheinen ist Do it! Sprachreisen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer in allen Fällen vorbehalten. Für die Stornierung von Flügen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften. Umbuchungen sind nur durch Rücktritt vom Vertrag und anschließender Neubuchung möglich. Für geringfügige Änderungen wird ein Pauschalbetrag von € 40 pro Änderung berechnet. Bis 7 Tage vor Reisebeginn können Sie eine Ersatzperson benennen. Wir empfehlen, dies schriftlich zu tun. Die Kosten hierfür betragen € 40; soweit Mehrkosten für z. B. Ticketausstellung entstehen, werden diese gesondert berechnet. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Kranken- und Reiserücktrittskostenversicherung.
6. Leistungs- und Preisänderungen
Nach Abschluss des Vertrages kann Do it! Sprachreisen in einzelnen Leistungen vom Vertrag abweichen, falls die Abweichungen notwendig, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und unerheblich sind sowie den Gesamtinhalt des Programms nicht beeinträchtigen. Do it! Sprachreisen behält sich auch eine Änderung der Katalogpreise vor und ist berechtigt, die Preise nach Vertragsabschluss in dem Umfang zu ändern, wie sich durch die Preisänderung der Leistungsträger die Erhöhung des Anteils der Beförderung, Abgaben oder Wechselkurse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Preisänderung oder einer wesentlichen Leistung ist der Teilnehmer hiervon unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, zu informieren. Sollte die Preiserhöhung mehr als 5% vom Reisepreis betragen oder die Änderung der Leistung erheblich sein, kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Er kann in diesem Fall die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise verlangen, wenn Do it! Sprachreisen diese ohne Mehrkosten anbieten kann. Seine Rechte hat der Teilnehmer unverzüglich nach Empfang der Erklärung gegenüber Do it! Sprachreisen geltend zu machen. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
7. Verantwortung der Teilnehmer
Do it! Sprachreisen kann den Reisevertrag aus wichtigen Gründen kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung Vertragspflichten, insbesondere die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Teilnehmern, der Gastfamilie oder in der Schule, in solchem Maße verletzt, dass eine Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist. Eine sofortige Beendigung des Vertrages ohne die Notwendigkeit einer Abmahnung ist gegeben, wenn die Pflichtverletzung schwerwiegend ist. Hierdurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
8. Haftung
Die Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Do it! Sprachreisen für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernehmen wir in der Regel keine Haftung.
9. Gewährleistung und Verjährung
Do it! Sprachreisen verpflichtet sich, die Reise in ihren vertraglich zugesicherten Eigenschaften zu erbringen. Bei Nichterfüllung unserer vertragsgemäßen Leistungen können Sie Abhilfe verlangen. Bitte tun Sie das umgehend bei Do it! Sprachreisen in Hamburg oder unserem Vertragspartner (werden in den Reiseunterlagen benannt) vor Ort.
10. Veranstalterhinweis Die Angaben in dem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2011.
Veranstalter Do it! Sprachreisen e.K. Inh. Sabine Hammer Mittelweg 143 D-20148 Hamburg Tel.: (+49) (0) 40 - 429374 44 Fax: (+49) (0) 40 - 429374 79 E-Mail: info@do-it-sprachreisen.de Web: www.do-it-sprachreisen.de
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