Allgemeine Geschäftsbedingungen Do it! SprachreisenHier finden Sie:
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- AGB's Sommercamp und Sprachkurse Katalog
Allgemeine Geschäftsbedingungen High School Katalog
Liebe Eltern, es ist unser Anliegen, dass Ihr Kind die beste Beratung und Vermittlung durch uns erhält. Ihnen möchten wir Sicherheit geben und bitten Sie daher, sich unsere Teilnahmebedingungen aufmerksam durchzulesen.
Mittler / Reisebüros Bei allen Buchungen über Internetseiten von Kooperationspartnern (das sind Seiten, die nicht von Do it! Sprachreisen betrieben werden) ist der Kooperationspartner lediglich Vermittler der notwendigen Informationen. Verantwortlich und Ansprechpartner für die von Do it! Sprachreisen veranstalteten Reisen ist ausschließlich Do it! Sprachreisen e. K. Inh. Sabine Hammer.
1. Unsere Leistungen Unsere Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie den Reiseunterlagen. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder Sonderwünsche werden in die Anmeldungsbestätigung aufgenommen.
2. Gastfamilien-Garantie Mit der Aufnahme des Schülers in das Programm verpflichtet sich Do it! Sprachreisen, so früh wie möglich, spätestens aber 14 Tage vor Reisebeginn,
a) Name und Anschrift der Gastfamilie, b) Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners im Gastland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, mitzuteilen.
Do it! Sprachreisen erklärt, dass die Gastfamilien in der Lage sind, integrationswillige Schüler angemessen zu betreuen.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss a) Der Teilnehmer sendet uns die ausgefüllte Kurzbewerbung zusammen mit den Zeugniskopien der letzten zwei Schuljahre und einem aktuellen Passfoto zu. Dies ist unverbindlich. b) Daraufhin erfolgt ein für den Teilnehmer unverbindliches Auswahl- und Beratungsgespräch ? persönlich oder per Telefon. c) Nach Feststellung der Eignung des Teilnehmers erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Reisedaten, Reisepreis und einer Frist, bis zu deren Ablauf Do it! Sprachreisen an das Angebot gebunden ist. d) Der Teilnehmer nimmt das Angebot an indem er das von ihm unterzeichnete ? bei Minderjährigen zusätzlich durch den/die gesetzlichen Vertreter - Angebot innerhalb der genannten Frist an Do it! Sprachreisen zurückschickt. Erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei Do it! Sprachreisen kommt der Vertrag zustande. e) Nach Zustandekommen des Vertrages erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen unserer Partnerorganisation. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die von unserem Partner aufgeführten Regeln/gesetzlichen Bestimmungen an und der/die Teilnehmer verpflichten sich, diese zu befolgen.
4. Zahlungsbedingungen Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer die Rechnung über den Highschoolpreis und den Sicherungsschein gem. § 651 k BGB.
Folgende Zahlungen werden fällig: -10% nach Erhalt der Rechnung ? mindestens aber 500 Euro, -30% sechzehn Wochen vor Reiseantritt, -60% sechs Wochen vor Reiseantritt, spätestens jedoch bei Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist Do it! Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Punkt 7 der Geschäftsbedingungen zu fordern.
In der Anzahlung ist die jeweilige Registriergebühr enthalten.
Verlangt die Schule/Leistungserbringer eine Anzahlung, die über die vorstehend genannten Prozentsätze hinausgeht, so ist der Teilnehmer auf entsprechende schriftliche Aufforderung hin verpflichtet, diese erhöhte Anzahlung zu leisten.
5. Preisänderungen Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Zugang der Teilnahmebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Teilnehmer belastet werden, wenn zwischen Zugang der Teilnahmebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monaten liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, diese spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Teilnehmer gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten für bestimmte Leistungen wie z.B Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Teilnehmer mitgeteilt.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Do it! Sprachreisen ist in diesem Fall zur Rückerstattung der geleisteten Zahlungen verpflichtet. Alternativ hat der Teilnehmer das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, sofern Do it! Sprachreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer anzubieten. Dieses Recht hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Erklärung von Do it! Sprachreisen über die Preiserhöhung geltend zu machen.
6. Rücktritt des Kunden Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten.
Bei Rücktritt vor Reiseantritt verliert Do it! Sprachreisen den Anspruch auf den Programmpreis, berechnet jedoch eine pauschalisierte Entschädigung, wie folgt:
-10% bei Rücktritt nach Vertragsabschluß, -25% bei Rücktritt nach Erhalt der Schulbestätigung und/oder der Gastfamilie und/oder bei 30 Tagen vor Reiseantritt, -40% bei Rücktritt weniger als 30 Tage vor Programmbeginn.
Bei Kündigung nach Reiseantritt ist Do it! Sprachreisen berechtigt, wenn die Kündigung weder von uns zu vertreten noch auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, den Anspruch auf den Programmpreis zu verlangen. Wir werden uns jedoch diejenigen Kosten anrechnen lassen, die wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart haben.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Do it! Sprachreisen ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn in den wichtigen Bestandteilen der Bewerbungsunterlagen (z. B. Schulnoten, Gesundheitszustand) schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden oder diese sich nach Vertragsabschluß wesentlich verschlechterthaben.
Im Fall einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von Do it! Sprachreisen auf den Reisepreis in vollem Umfang erhalten. Wir werden uns jedoch diejenigen Kosten anrechnen lassen, die wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart haben.
Do it! Sprachreisen kann den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung des Programms nachhaltig stört oder sich vertragswidrig (z. B. bei Gesetzesverstößen) verhält. Bei derartigen Verstößen muss der Schüler die Schule und die Gastfamilie verlassen. Eventuelle Mehrkosten der Heimreise sind von Ihnen zu übernehmen. Eine Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgt nicht.
8. Haftung Die Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern Do it! Sprachreisen bzw. die von ihr mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragte Organisation, den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben.
9. Versicherung Das Bestehen einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Auslandsschutz muss zur Teilnahme an dem Programm nachgewiesen werden. Wahlweise können Sie eine eigene Versicherung abschließen oder auch über Do it! Sprachreisen. Bei einigen Programmen muss ein bestimmtes Versicherungspaket abgeschlossen werden. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
10. Pass-, Visum-, Impf- und Devisenbestimmungen Do it! Sprachreisen informiert Sie über die Bestimmungen des Gastlandes. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter sind jedoch für die Beibringung dernotwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstigen Bescheinigungen sowie für die Einhaltung der Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfang selbst verantwortlich.
11. Gewährleistung und Verjährung Do it! Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Etwaige Ansprüche aus dem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Do it! Sprachreisen geltend zu machen. Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- und/oder Gesundheitsschäden gerichtet sind oder auf ein grobes Verschulden von Do it! Sprachreisen gestützt werden, verjähren in drei Jahren.
12. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Teilnehmers. Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Hamburg.
Veranstalter ist: Do it! Sprachreisen e.K. Inh. Sabine Hammer Mittelweg 177 D-20148 Hamburg
Tel.: (+49) (0) 40 - 429374 44 Fax: (+49) (0) 40 - 429374 79 E-Mail: info@do-it-sprachreisen.de Web: www.do-it-sprachreisen.de
Stand: Juli 2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sommercamp und Sprachkurse 2009
Mittler /Reisebüros Bei allen Anmeldungen/Buchungen über Internetseiten von Kooperationspartnern (das sind Seiten, die nicht von Do it! Sprachreisen betrieben werden) ist der Kooperationspartner lediglich Vermittler der notwendigen Informationen. Verantwortlich und Ansprechpartner für die von und veranstalteten Reisen ist ausschließlich Do it! Sprachreisen, Inh. Sabine Hammer e. K.
1. Unsere Leistungen Unsere Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie den Reiseunterlagen. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder Sonderwünsche werden wenn möglich, in die Anmeldebestätigung aufgenommen.
2. Anmeldung und Bestätigung Mit der Übersendung der Anmeldebestätigung und dem Sicherungsschein gem. § 651k BGB durch Doit ! Sprachreisen wird die von Ihnen übersandte Anmeldung verbindlich. Dies gilt auch für dritte Personen, die von Ihnen angemeldet wurden.
3. Zahlung und Reiseunterlagen Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung und dem Sicherungsschein gem. § 651K BGB wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises jedoch nicht mehr als ? 250 fällig. Der Restbetrag ist bis 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
Bei der Vermittlung eines Fluges kann es sein, dass das Ticket sofort oder bis zu einem bestimmten Termin ausgestellt werden muss. In diesem Fall ist die Entrichtung des vollen Flugpreises vor Ticketausstellung notwendig. Es gelten hier die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaften.
Die Reiseunterlagen werden nach Begleichung des kompletten Reisepreises versandt, in der Regel jedoch nicht früher als 2 Wochen vor Reiseantritt.
4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Jeder Teilnehmer muß im Besitz gültiger Ausweispapiere sein und ist für die Beachtung der Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Do it ! Sprachreisen informiert Sie mit der Anmeldebestätigung über die erforderlichen Dokumente.
5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden; Ersatzperson Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Do it! Sprachreisen hat laut § 651i BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Statt die Rücktrittsgebühren zu berechnen, kann Do it! Sprachreisen eine Unkostenpauschale verlangen, die wie folgt berechnet wird:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 15% bis 22 Tage vor Reiseantritt 20% bis 15 Tage vor Reiseantritt 30% bis 07 Tage vor Reiseantritt 55% ab 06 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.
Bei Kündigung nach Reiseantritt oder Nichterscheinen ist Doit! Sprachreisen berechtigt die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer in allen Fällen vorbehalten.
Für die Stornierung von Flügen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften.
Umbuchungen sind nur durch Rücktritt vom Vertrag und anschließender Neubuchung möglich. Für geringfügige Änderungen wird ein Pauschalbetrag von ? 40 pro Änderung berechnet.
Bis 7 Tage vor Reisebeginn können Sie eine Ersatzperson benennen Wir empfehlen dies schriftlich zu tun. Die Kosten hierfür betragen ? 40; soweit Mehrkosten für z. B. Ticketausstellung entstehen, werden diese gesondert berechnet. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluß einer Kranken- und Reiserücktrittskostenversicherung.
6. Leistungs- und Preisänderungen Nach Abschluß des Vertrages kann Do it! Sprachreisen in einzelnen Leistungen vom Vertrag abweichen, falls die Abweichungen notwendig, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und unerheblich sind sowie den Gesamtinhalt des Programms nicht beeinträchtigen. Do it! Sprachreisen behält sich auch eine Änderung der Katalogpreise vor und ist berechtigt, die Preise nach Vertragsabschluss in dem Umfang zu ändern, wie sich durch die Preisänderung der Leistungsträger die Erhöhung des Anteils der Beförderung, Abgaben oder Wechselkurse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Preisänderung oder einer wesentlichen Leistung ist der Teilnehmer hiervon unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt zu informieren. Sollte die Preiserhöhung mehr als 5% vom Reisepreis betragen oder die Änderung der Leistung erheblich sein, kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Er kann in diesem Fall die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise verlangen, wenn Do it! Sprachreisen diese ohne Mehrkosten anbieten kann. Seine Rechte hat der Teilnehmer unverzüglich nach Empfang der Erklärung gegenüber Do it! Sprachreisen geltend zu machen. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
7. Verantwortung der Teilnehmer Do it! Sprachreisen kann den Reisevertrag aus wichtigen Gründen kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung Vertragspflichten, insbesondere die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Teilnehmern, der Gastfamilie oder in der Schule, in solchem Maße verletzt, dass eine Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist. Eine sofortige Beendigung des Vertrages, ohne die Notwendigkeit einer Abmahnung ist gegeben, wenn die Pflichtverletzung schwerwiegend ist. Hierdurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
8. Haftung Die Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Do it! Sprachreisen für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernehmen wir in der Regel keine Haftung.
9. Gewährleistung und Verjährung Doit Sprachreisen verpflichtet sich, die Reise in ihren vertraglich zugesicherten Eigenschaften zu erbringen. Bei Nichterfüllung unserer vertragsgemäßen Leistungen können Sie Abhilfe verlangen. Bitte tun Sie das umgehend bei Do it! Sprachreisen in Hamburg oder unserem Vertragspartner (werden in den Reiseunterlagen benannt) vor Ort.
10. Veranstalterhinweis Die Angaben in dem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2008.
Veranstalter
Do it! Sprachreisen Inh. Sabine Hammer e.K Mittelweg 177 D-20148 Hamburg
Tel.: (+49) (0) 40 - 429374 44 Fax: (+49) (0) 40 - 429374 79 E-Mail: info@do-it-sprachreisen.de Web: www.do-it-sprachreisen.de |